Häufig gestellte Frage

Informationen und Vorgehensweise bei Schadenfälle

Zuletzt aktualisiert vor 2 Monaten
  1. Vorgehen im Schadenfall
  • Melden Sie den Unfall/Schadenfall, der während einer Dienstfahrt geschehen ist, umgehend und in jedem Fall per Email an die Emailadresse schaden@srk-schwyz.ch. Bitte im Betreff folgende Angaben ein: Nachname, Vorname / Kontrollschild / Datum Schadenfall
  • Bei Schäden am eigenen Fahrzeug: Füllen Sie das Schadenformular aus, welches Sie hier herunterladen können:
  • und sprechen Sie sich VOR der Reparatur mit der Leitung Fahrdienst bzw. mit dem Kundenberater der Allianz Suisse (Dienstfahrtenversicherung), der Ihnen vom SRK vermittelt wird, ab.
  • Bei Schäden am fremden Fahrzeug: Melden Sie den Schadenfall bei Ihrer privaten Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung an.
  • Bei Verletzungen des Fahrers/der Fahrerin, des Fahrgastes oder von Insassen von fremden Unfallbeteiligten Fahrzeugen: Die verletzte Person muss den Vorfall ihrer obligatorischen Unfallversicherung bzw. der obligatorischen Krankenversicherung (nicht-erwerbstätige Personen melden). Mitarbeitende des SRK melden den Unfall der Abteilung Interne Dienste.


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